
§1 Geltung,Änderung der Bedingungen (1) Die vereinsintern.de Rainer Bolz, Am Staaten 17, D-66453 Gersheim(im folgenden Vereinsintern genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Vereinsintern sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. (3) Vereinsintern ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Vereinsintern weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht. (4) Vereinsintern behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) iVm § 23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern. (5) Vereinsintern hostet ein spezielles Content Management System (CMS) für Vereine sowie vereinsähnliche Gruppierungen (im folgenden Kunde genannt) §2 Leistungspflichten von Vereinsintern (1) Vereinsintern gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 98,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.). (2) Soweit Vereinsintern kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Provider den Kunden unverzüglich. (3) Vereinsintern gewährt dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten bzw. Supportzeiten. (4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf Vereinsintern die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. §3 Internetdomains (1) Sofern der Kunde über Vereinsintern eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu stande, Vereinsintern wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. (a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern Vereinsintern nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist. (2) Vereinsintern hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Der Provider übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. (3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er Vereinsintern hiervon unverzüglich unterrichten. Vereinsintern ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 7.669.38 in Worten: siebentausendsechshundertneunundsechzig Euro und achtunddreißig Eurocent) stellt. (4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde Vereinsintern hiermit frei. §4 Internet-Präsenz (1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.112,92 ( in Worten: fünftausendeinhundertzwölf Euro und zweiundneunzig Eurocent). Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. §5 Pflichten des Kunden (1) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten. (2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich Vereinsintern jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Vereinsintern binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden (3) Der Kunde verpflichtet sich seine Internet-Präsenz ausschließlich für seine eigenen Vereins Belange zu nutzen.Vereinsintern kann in Fall eines Verstoßes die Nutzung der Internet-Präsenz einschränken oder sperren. (4) Der Kunde verpflichtet sich, von Vereinsintern zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Vereinsintern unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. (5) Der Kunde verpflichtet sich, im Photoalbum nur Vereinsrelevante Bilder zu veröffentlichen. Sowie das gesamte Internet-Präsenz nur zu Vereinszwecken zu nutzen.
(6) Das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) für den jeweiligen Monat ist in dem Monatlichen Packetpreis enthalten. In Einzelfällen beält sich der Provider vor den Traffic zu limitieren. (7) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von Vereinsintern gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen: (a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking); (b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing), (c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning); (d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung); (e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist Vereinsintern zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. §6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt (1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Vereinsintern mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. (2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Vereinsintern. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Vereinsintern, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. §7 Kündigung und ihre Folgen (1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien betragen 4 Wochen zum Monatsende. (2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Vereinsintern insbesondere vor, wenn der Kunde (a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; (b) schuldhaft gegen eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt. (3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist Vereinsintern berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen. (4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben. §8 Preise und Zahlung (1) Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des Kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten. (2) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist Vereinsintern zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. (3) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. (4) Vereinsintern, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt. (5) Vereinsintern ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. (6) Gegen Forderungen von Vereinsintern kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB. §9 Rechte Dritter (1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von Vereinsintern erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Vereinsintern behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn Vereinsintern von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. (2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird Vereinsintern die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde Vereinsintern hiermit frei. §10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen (1) Soweit Vereinsintern für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. (2) Sofern Vereinsintern dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. (3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Vereinsintern zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, §11 Gewährleistung (1) Vereinsintern ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von Vereinsintern über. (2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig von Vereinsintern dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. (3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Vereinsintern kostenlos Ersatz. Vereinsintern ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Vereinsintern ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Kunden auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen. (4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. (5) Der Kunde hat Vereinsintern bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. (6) Vereinsintern weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Vereinsintern garantiert nicht, dass von Vereinsintern eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt Vereinsintern keinerlei Gewährleistung. §12 Haftungsbeschränkung (1) Vereinsinternhaftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. (2) Vereinsintern haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet Vereinsintern nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. (3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Vereinsintern nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30). (4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vereinsintern nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet Vereinsintern lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30). (5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. (6) Soweit die Haftung von Vereinsintern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vereinsintern. §13 Datenschutz (1) Vereinsintern weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von Vereinsintern während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Vereinsintern auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. (2) Vereinsintern verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Vereinsintern wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Vereinsintern gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. (3) Vereinsintern weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Vereinsintern das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. §14 Freistellung Der Kunde verpflichtet sich, Vereinsintern im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. §15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Vereinsintern kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz, in Homburg oder in Saarbrücken erheben. §16 Schlußbestimmungen (1) Alle Erklärungen von Vereinsintern können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. (2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit von Vereinsintern und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit Vereinsintern geschlossenen Vertrag entspricht, so kann Vereinsintern den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gersheim, den 24. November 2004 |